Wer muss einen Rauchmelder installieren, wie funktioniert es, warum ist es wichtig und wie verhalte ich mich als Mieter bzw. Vermieter? Alle Antworten hier.

Ein Brand kann völlig unbemerkt ausbrechen, die Bewohner des Hauses im Schlaf überraschen und sich ungehindert ausbreiten. Jährlich kommen in Deutschland mehrere hundert Menschen ums Leben, weil sie den Ausbruch des Brandes nicht bemerkt haben.

Rauchmelder sind in der Lage, Leben zu retten, denn sie warnen mit einem lauten Signalton, wenn sich starker Rauch entwickelt. Nicht ohne Grund besteht in Deutschland die Pflicht, Wohngebäude mit Rauchmeldern auszustatten. Wie Rauchmelder zu installieren sind und was es darüber hinaus, zu beachten gilt, erfahren Sie nachfolgend.

Wo sollten Rauchmelder installiert werden?

Bei der Installation sollte nicht nur davon ausgegangen werden, wo es vermutlich Sinn macht, einen Rauchmelder anzubringen. Auch der Gesetzgeber hat ein Wörtchen mitzureden, denn an einigen Orten ist es mittlerweile sogar vorgeschrieben, Rauchmelder zu installieren.

Die Rauchmelderpflicht ist allerdings bundesweit nicht einheitlich geregelt, sondern es gibt Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern:

  • In Bayern Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Bremen oder Thüringen ist die Installation in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren vorgeschrieben.
  • In Brandenburg müssen alle Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und alle Flure mit Rauchmeldern versehen werden.
  • In Berlin ist die Installation in allen Aufenthaltsräumen, ausgenommen Küchen und Bäder, und in allen Fluren gesetzlich vorgeschrieben.
  • In Sachsen und in Baden-Württemberg gilt das Gesetz für alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und in allen Fluren.

Auswahl und Installation der Rauchmelder – worauf Sie achten müssen

Bei der Installation der Rauchmelder gibt es diverse Unterschiede. Folgen Sie unbedingt den jeweiligen Anweisungen des Herstellers. Jeder Rauchmelder besitzt einen bestimmten Funktionsbereich. Die Spanne ist dabei recht breit gefächert und liegt in der Regel zwischen -5 und +50 Grad. Um einen “blinden Alarm” des Gerätes zu vermeiden, sollte der Rauchmelder nicht in der Nähe von Kaminen oder anderen Feuerstätten installiert werden.

Rauchmelder in der Küche – ja oder nein?

Die meisten Brände in Privathaushalten entstehen in Küchen. Dennoch ist eine Installation eines Rauchmelders hier nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dieser scheinbare Widerspruch begründet sich mit der permanenten Rauch- und Dampfentwicklung in der Küche. Ein Fehlalarm herkömmlicher Rauchmelder wäre dort wohl an der Tagesordnung.

Es liegt also im eigenen Ermessen des Bewohners, hier selbst vorzusorgen und spezielle Rauch- oder Hitzemelder zu installieren, welche für die Montage in Küchen geeignet sind. Gleiches gilt für Bäder oder Waschräume.

💡TIPP: Auch in Kellern oder Garagen bieten sich Wärme- oder Hitzemelder an. Wer Kamine oder Gasthermen besitzt, sollte sich CO-Melder zulegen.

Rauchmelder installieren – so geht’s!

Rauchmelder anschrauben
© photophonie – Fotolia.com

Rauchmelder werden immer an der Zimmerdecke installiert. Rauch steigt stets nach oben und konzentriert sich zunächste dort. Die Anbringung erfolgt zentral, also möglichst mittig von der Zimmerdecke. Der Wandabstand sollte aber mindestens einen halben Meter betragen. Um das Eindringen des Rauches in das Gerät nicht zu blockieren, dürfen sich Lampen oder andere Einrichtungsgegenstände nicht in unmittelbarer Nähe des Rauchmelders befinden.

Rauchmelder Installation im Flur

Flure, die gleichzeitg Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen sind, müssen in Deutschland mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bei Fluren bis zu einer Breite von maximal 3 Metern sollte der Abstand zwischen zwei Rauchmeldern sich auf maximal 15 Meter belaufen. Zum Ende des Flures darf ein Abstand von maximal 7,5 Metern verbleiben.

💡TIPP: Bei kleineren Fluren können diese Abstände außer Acht gelassen werden und die Installation des Rauchmelders erfolgt mittig.

Rauchmelder Installation in Räumen mit Dachschrägen

Bei der Installation von Rauchmeldern in Dachgeschosswohnungen tritt folgendes Problem auf: Neigen sich die Decken um mehr als 20 Grad, entstehen in den Deckenspitzen Wärmepolster, welche verhindern, dass der Rauch den Rauchmelder erreicht. Bei Dachschrägen sollte der Abstand zwischen dem Rauchmelder und der Deckenspitze daher zwischen einem halben und einem Meter liegen.

💡TIPP: Zu Wärmepolstern kann es auch bei anteiligen Dachschrägen kommen. Beträgt der waagerechte Deckenanteil mehr als einen Meter, ist die mittige Montage des Rauchmelders möglich. Bei einem kürzeren, waagerechten Deckenanteil ist an der Dachschräge zu montieren. Der Abstand sollte einen halben bis einen Meter betragen.

Bohren, Schrauben oder Kleben?

Die Montage der Rauchmelder kann auch von Personen ohne handwerkliches Geschick durchgeführt werden. Die meisten Rauchmelder bringen das benötigte Montagematerial im Lieferumfang mit. Ein Rauchmelder besteht im Prinzip aus zwei Teilen, dem Rauchmelder selbst und einem auf diesen angepassten Montagesockel.

Zunächst wird dieser Montagesockel an der Wand befestigt. Bohren und Schrauben sind die gängigen Varianten der Installation. Die Montagesockel können unterschiedlich aufgebaut sein und sind dabei meist entweder mit einer oder mit zwei Schrauben an der Wand zu befestigen.

  1. Zunächst benutzen Sie den Sockel als eine Art Schablone und positionieren ihn am gewünschten Standort.
  2. Die Position der späteren Bohrlöcher wird mit einem Stift markiert.
  3. Dübel und Schrauben sind fast immer im Lieferumfang enthalten.
  4. Zuerst werden die Löcher gebohrt und anschließend die passenden Dübel eingesetzt.
  5. Nun wird der Sockel angeschraubt.
  6. Dann wird der Rauchmelder auf der befestigten Unterkonstruktion angebracht (meist genügt hierfür eine Drehung).
  7. Die meisten Geräte sind durch die Aufbringung auf den Sockel auch bereits fertig installiert und gehen automatisch in Betrieb.

Aufgrund des geringen Aufwandes erfreut sich die Klebemontage großer Beliebtheit. Die Befestigungssets bestehen aus mit Klebeflächen versehenen Platten, welche an der Decke und am Montagesockel befestigt werden. Die Klebemontage wird von einigen Anbietern allerdings ausgeschlossen.

Vor- und Nachteile der verschiedenen Montagearten

MontageartVorteileNachteile
Schrauben– Diese Monatageart ist für alle Oberflächen geeignet.
– Die Befestigung erscheint weit stabiler, als die Klebemontage.
– Das benötigte Befestigungsmaterial ist in der Regel Teil des Lieferumfangs.
– Die Installation gestaltet sich aufwendiger.
– In der Zimmerdecke entstehen Bohrlöcher.
– Das Werkzeug muss vorhanden sein.
Kleben– Die Montage durch Kleben ist schnell erledigt.
– Es wird kein Werkzeug benötigt.
– Die Geräte können jederzeit rückstandslos wieder abgenommen werden.
– Die Montage ist nicht auf allen Oberflächen möglich.
– Die Klebemontage ist weniger stabil, als der Einsatz von Schrauben.
– Die für die Magnetbefestigung notwendigen Materialien sind meist nicht im Lieferumfang enthalten.

Wer ist für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich?

Rauchmelder werden vom Eigentümer der Wohnung eingebaut, bei Neubauten haftet der Bauherr. Da es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, können die Kosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Gesetzlich darf die Kaltmiete nach §559 BGB um 11% der Kosten für die Anschaffung und Installation der Rauchmelder erhöht werden. Dieser Betrag ist jedoch ausnehmend gering und daher wird dies von den Vermietern meist nicht in Anspruch genommen.

Für die Wartung der Geräte weichen die Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern voneinander ab. In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, liegt die Zuständigkeit weiterhin beim Eigentümer. Dem Mieter obliegt die Zuständigkeit in Baden-Württemberg oder Sachsen.

Kein Rauchmelder installiert – was nun?

Wer in Deutschland keine Rauchmelder installiert, verstößt gegen das Gesetz. Eine Strafe ist jedoch nicht zu befürchten. Bislang wurde auf amtliche Prüfungen verzichtet. Diese Kontrollen müssten von den jeweiligen Kommunen durchgeführt werden – ein Aufwand der nicht zu stemmen ist.

ACHTUNG: Problematisch wird es, wenn ein Brand ausbricht und kein Rauchmelder vorhanden ist. Verstöße gegen die Bauordnung können strafrechtlich geahndet werden.

Kein Rauchmelder installiert – wie verhalten sich Versicherungen im Schadensfall?

Bei Brandschäden greifen die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen – und das auch ohne Rauchmelder. Rauchmelder dienen, laut Aussage des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer, dem Schutz von Menschenleben und nicht dazu, Sachschäden zu vermeiden. Da es sich jedoch um einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften handelt, obliegt es den Versicherungen dennoch, über eine Leistungskürzung nachzudenken.

Sägen, kleben, schrauben, basteln... seit 2008 bin ich in der Redaktion von Heimwertricks.net die Expertin für DIY-Projekte und selbst gemachte Deko aller Art.