Bei Hauswänden oder auch Dachflächen sind bestimmte Mindest-Dämmwerte vorgeschrieben. Geregelt sind diese Kennzahlen in der Wärmeschutzverordnung.
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sowie wachsender Umweltbelastung durch CO2-Emissionen wurde 1976 das erste „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden“ formuliert. 1977 wurde die 1. Fassung der darauf basierenden Wärmeschutzverordnung (WSVO) erlassen. 1982 gab es eine Novellierung der WSVO, die dann als 2. WSVO 1984 in Kraft trat. Bis dahin wurden in der WSVO für bestimmte Bauteile wie Außenwände oder Dachflächen konkrete Mindest-Dämmwerte vorgeschrieben. 1994 stand wieder eine Novellierung an, die als 3. WSVO 1995 in Kraft trat. Wesentliche Neuerung war seinerzeit, dass neben die Dämmvorschriften für bestimmte Bauteile (Bauteilverfahren) ein Wärmebilanzverfahren eingeführt wurde. Danach dürfen neu erstellte Wohngebäude nur noch einen Heizenergieverbrauch von 54 bis 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche (kW/m²) und Jahr aufweisen.
Der Wärmepass
Bei der Energiebilanz eines Hauses, die der Architekt in einem so genannten Wärmepass (Wärmebedarfsausweis) erstellt, werden die Transmissionswärmeverluste (durch Außenwände, Fenster, Dach und Boden entweichende Wärme) und Lüftungsverluste um die passiven Gewinne an Solarenergie über die Glasflächen der Außenhaut und die internen Energiegewinne durch Wärmeabstrahlungen der Bewohner oder der elektrischen Haushaltsgeräte vermindert. Wie der verbesserte Wärmeschutz im Einzelfall umgesetzt wird, bleibt dem Architekten überlassen. Ein- und Zweifamilienhäuser dürfen aber nach wie vor auch nach dem bekannten Bauteilverfahren geplant werden. Werden die dabei vorgesehenen k-Werte für Außenbauteile eingehalten, kommt man etwa auf den maximalen jährlichen Energiebedarf von 100 kW/m².
Der Wärmedurchgangskoeffizient
Der k-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) beschreibt den Wärmeverlust durch ein bestimmtes Bauteil. Er gibt an, welche Wärmemenge in W/(m²K) durch ein Bauteil von 1 m² Fläche und einer bestimmten Dicke bei 1° Kelvin Temperaturunterschied hindurchfließt. Wichtig für den bauphysikalischen Laien: Je kleiner der k-Wert, desto besser ist ein Bauteil gedämmt.
Gesetzgebung
Neben der WSVO gibt es seit 1988 Empfehlungen für den Dämmstandard so genannter Niedrigenergiehäuser, deren Heizenergiebedarf um etwa 30% unter dem normal gedämmter Häuser liegt. Niedrigenergiehäuser werden durch Zuschüsse und Steuervorteile gefördert.
Nach einer 3. Novellierung gilt ab 2002 die neue Energiesparverordnung (EnEV). Die EnEV fasst die WSVO von 1995 und die Heizungsanlagenverordnung von 1989 zusammen. Kernpunkt ist die deutliche Verbesserung der energetischen Qualität des gesamten Hauses, die Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Gebäudehülle umfasst. Ziel ist die Senkung des Heizenergiebedarfs bei Neubauten um weitere 30% gegenüber der 3. WSVO, also auf den Standard von Niedrigenergiehäusern.
Von der WSVO wie der neuen EnEV sind nicht nur Neubauten, sondern auch Althäuser betroffen. Sobald an bestehenden Gebäuden Modernisierungen durchgeführt werden, die mehr als 20% eines bestimmten Bauteils wie Außenwände oder Dachfläche betreffen, müssen bestimmte Mindest-Dämmwerte eingehalten werden. Wird ein Altbau um einen beheizten Raum von mehr als 10 m² erweitert, gelten allerdings automatisch die Anforderungen für Neubauten. Damit muss praktisch jeder Dachausbau nach dem Neubaustandard durchgeführt werden.