Der Postbote muss freien Zugang haben, niemand darf sich an scharfen Kanten verletzen und auch die Größe ist nach DIN Norm vorgeschrieben.
Einen Briefkasten anzubringen ist nicht schwierig. Allerdings gibt es einige Regeln, die Sie beachten müssen, damit der Brief ordnungsgemäß zugestellt, sicher gelagert und wieder entnommen werden kann. Die wichtigsten Regeln betreffen die Erreichbarkeit, die Größe sowie die Beschaffenheit und Platzierung Ihres Briefkastens.
Regel 1: Leichte Erreichbarkeit
Damit der Briefträger Ihre Post zustellen kann, muss der Briefkasten erreichbar sein, und zwar ohne „unverhältnismäßige Schwierigkeiten“, so der Wortlaut der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Was genau unter einer unverhältnismäßigen Schwierigkeit zu verstehen ist, geht zwar aus der Verordnung nicht hervor, aber mit ein bisschen gesundem Menschenverstand lassen sich viele Schwierigkeiten ausschließen.
So stellt unter anderem ein frei laufender, bissiger Hund eine offensichtliche Schwierigkeit für die Zustellung dar, wenn der Briefkasten nicht außerhalb des Grundstücks angebracht ist. Auch vereiste Zugangswege oder ein durch andere Objekte verstellter Briefkasten erschweren die Zustellung. Diese und ähnliche Hindernisse und Schwierigkeiten müssen Sie beseitigen. Ansonsten kann es passieren, dass Sie Ihre Post nicht erhalten.
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⚡Wichtig: Befindet sich Ihr Briefkasten, wie in Mehrfamilienhäusern üblich, nicht außen am Haus, sondern im Eingangsbereich des Hausflurs, gilt er nicht als schwierig erreichbar und ein grundsätzlicher Ausschluss von der Zustellung der Post ist nicht zulässig.
Regel 2: Größe muss der DIN Norm entsprechen
Die Abmessungen Ihres Briefkastens müssen den Spezifikationen der Norm DIN EN 13724 entsprechen. Diese orientieren sich an Länge und Breite eines C4-Standardbriefs von 22,9 x 32,4 Zentimetern. Weder darf der Einwurfschlitz zu schmal noch der Innenraum des Briefkastens zu klein sein. Der Standardbrief muss ohne zu knicken vollständig in den Briefkasten passen.
💡TIPP: Zu kleine Briefkästen können in Mietshäusern zu berechtigten Mietminderungen führen.
Regel 3: Schutz der Briefpost und Ausschluss von Verletzungsgefahr
Neben der problemlosen Zustellbarkeit muss der Brief in Ihrem Briefkasten gut vor Witterung und unbefugter Entnahme geschützt sein. Montieren Sie Ihren Briefkasten deshalb am besten unter einem Vordach. Prüfen Sie selbst, ob Sie den Briefkasten ohne Schlüssel per Hand öffnen, beschädigen oder verformen können. Ist dies der Fall, gilt der Briefkasten als nicht hinreichend gesichert. Darüber hinaus muss die Entnahme der Post aus dem Briefkasten für den Eigentümer gefahrlos möglich sein.
⚡Wichtig: Verletzt sich ein Mieter oder eine andere Person aufgrund scharfer Ecken und Kanten an einem Briefkasten, sieht sich der Besitzer möglicherweise berechtigten Schadensersatzforderungen gegenüber.