Ob Neu- oder Altbau, wer sein Dach mit einer Wärmedämmung versehen will, muss die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung beachten. Prüfen Sie vor Ort was machbar ist.
Bei Neubauten ist es heute praktisch Standard, dass das Dachgeschoss vollständig zu Wohnzwecken genutzt wird. Und die Besitzer von Althäusern gehen auch mehr und mehr dazu über, ungenutzte Ausbaureserven unter den Dachschrägen für zusätzlichen Wohnraum zu erschließen. In beiden Fällen gilt, dass die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung eingehalten den müssen. Für Altbauten wird ein k-Wert von 0,30 gefordert, wenn bei Instandsetzungen von Bauteilen mehr als 20% der Fläche betroffen sind. Wird beispielsweise ein Dach neu gedeckt, ist automatisch auch eine Dämmung nötig. Wenn man aber einen bisher ungenutzten Dachboden zu einem beheizbaren Wohnraum von mehr als 10 m² ausbauen will, gelten die gleichen Wärmeschutz-Anforderungen wie beim Neubau, nämlich ein k-Wert von 0,22.
Gegebenheiten vor Ort prüfen
Bevor Sie sich für eines der verschiedenen Dämmmaterialien entscheiden, müssen die Gegebenheiten an Ort und Stelle geprüft werden. Wie dick die Dämmschicht zwischen den Sparren sein kann, hängt in erster Linie von der Sparrenhöhe ab. Bei sehr niedrigen Balkenquerschnitten muss man unter Umständen von innen noch eine zusätzliche Dämmschicht einplanen. Dies bedeutet aber einen erhöhten konstruktiven Aufwand und damit auch höhere Kosten.